Erschließungsrechtlich muss ausgebaute Anlage nicht mit alter Anlage identisch sein

Gemeinde führt unter anderem fehlende Straßenentwässerung an

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Ist eine aktuell ausgebaute Anlage nicht mit einer bereits früher hergestellten Anlage identisch, stellt sie in erschließungsbeitragsrechtlicher Hinsicht eine neue Anlage dar. In einem solchen Fall kann eine aktuell ausgebaute Straße schon aus rechtlichen Gründen nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt ...

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