Ist eine aktuell ausgebaute Anlage nicht mit einer bereits früher hergestellten Anlage identisch, stellt sie in erschließungsbeitragsrechtlicher Hinsicht eine neue Anlage dar. In einem solchen Fall kann eine aktuell ausgebaute Straße schon aus rechtlichen Gründen nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt ...
Erschließungsrechtlich muss ausgebaute Anlage nicht mit alter Anlage identisch sein
Gemeinde führt unter anderem fehlende Straßenentwässerung an
Ähnliche Artikel
© 2015 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.