Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet für rückständige Abwasser- und Wassergebühren

VGH: Entscheidend, ob Fortführung der bisherigen Firma vorliegt

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Ob ein Unternehmen für rückständige Abwasser- und Wassergebühren eines Vorgängerunternehmens haftet, richtet sich danach, ob es als Fortführung der bisherigen Firma anzusehen ist. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor (Az.: 2 S 1501/16 vom 15.12.2016). Entscheidend ist ...

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