Die landwirtschaftliche Be- und Entwässerung durch den Betrieb eines Schöpfwerks kann in einem Schutzgebiet zulässig sein. Dabei müssen aber die Ziele und Verpflichtungen und insbesondere sämtliche Bewirtschaftungsmaßnahmen beachtet werden, die auf der Grundlage der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie zu ...
EuGH: Entwässerung kann auch in Schutzgebieten zulässig sein
„Normale Bewirtschaftung“ kann Be- und Entwässerung umfassen
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