Der Europäische Gerichtshof hat Ende Mai bei der häufig strittigen Frage der Einstufung eines Auftrags als öffentlichen Bauauftrag nach der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG weitere Klarheit geschaffen. Wenn Bauleistungen lediglich von untergeordneter Bedeutung sind und somit nicht den Inhalt des Vertrages ...
EuGH klärt strittige Fragen zu öffentlichen Bauaufträgen
Kein öffentlicher Bauauftrag, wenn Bauleistung nicht Vertragsinhalt ausmacht
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