EuGH: Spanien verstößt gegen Nitratrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Spanien wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie verurteilt. Das Urteil in der Rechtssache C‑576/22 ist ergangen, nachdem die Europäische Kommission wegen Vertragsverletzung in Bezug auf die Verpflichtungen aus der Nitratrichtlinie im August 2022 Klage erhoben hatte.

Das Königreich Spanien habe gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verstoßen, indem es in der Autonomen Gemeinschaft Balearische Inseln, in der Gemeinschaft Madrid und in der Gemeinschaft Valencia die Gebiete für Wassergewinnung aus Oberflächengewässer oder Grundwasser, die verunreinigte Messstellen aufweisen, nicht als gefährdete Gebiete ausgewiesen habe.

Des Weiteren habe Spanien in den Aktionsprogrammen der Autonomen Gemeinschaften Aragonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und León und Estremadura sowie der Gemeinschaft Madrid nicht alle erforderlichen, verbindlich vorgeschriebenen Maßnahmen vorgesehen. In Bezug auf die Autonomen Gemeinschaften Aragonien, Kastilien-La Mancha und Kastilien und León sowie die Autonome Gemeinschaft Murcia habe Spanien nicht die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkten Aktionen hinsichtlich der Verunreinigung durch Nitrat ergriffen.     

Das Urteil des EuGH finden Sie hier: link.euwid.de/7qv9g  

    
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