Hat ein Entsorger ausstehende Abwasser- und Abfallgebühren ausschließlich gegenüber dem Mieter festgesetzt, kann er sie nicht von dem Eigentümer als auf dem Grundstück ruhende öffentliche Last verlangen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 6 A 10314/14.OVG vom ...
Gegenüber Mieter festgesetzte Gebühr kann nicht vom Eigentümer verlangt werden
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz zu personenbezogenen Benutzungsgebühren
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