Der geplante Neubau eines Intercity Hotels auf einem innerstädtischen, teilweise bewaldeten Grundstück in der Flensburger Bahnhofstraße darf laut einem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vorerst nicht beginnen. Dies hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) bereits im vergangenen Sommer entschieden (Aktenzeichen: 8 B 54/22). Die dagegen gerichteten Beschwerden der Stadt Flensburg und des Investors hat das Gericht in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jetzt nunmehr als unbegründet zurückgewiesen, heißt es in einer Mitteilung des OVG.
Nach umfänglicher Prüfung teilt das OVG vor allem die natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken, die der BUND (als Antragsteller und Kläger), der NABU und eine Bürgerinitiative schon gegen den Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ und gegen die auf dieser Grundlage im Januar 2021 von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung erhoben hatten. Insbesondere an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans bestünden „durchgreifende Zweifel“. Er verstoße voraussichtlich gegen den gesetzlichen Biotopschutz – unter anderem deshalb, weil Hinweisen auf die Existenz einer oder gar mehrerer Quellen im Baufeld des geplanten Hotels nicht ausreichend nachgegangen worden sei.
Ferner fehle es an ausreichenden Schutzvorkehrungen im Interesse des Artenschutzes.
Lesen Sie hier, was der BUND als Antragsteller zur Existenz der Quelle schreibt.......