Die möglicherweise fehlerhafte Messung eines Wasserzählers bei einem besonders hohen Verbrauch kann im Eilverfahren nicht geklärt werden. Diese Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem unanfechtbaren Beschluss bekräftigt (Aktenzeichen: OVG 9 S 22.18 vom 17.01.2019). In dem behandelten ...
Extrem hoher Frischwasserverbrauch im Eilverfahren nicht zu klären
OVG zum Prüfungsrahmen des gerichtlichen Eilverfahrens
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