Besteht auf einem Grundstück keine hinreichende Versickerungsmöglichkeit, ist ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Niederschlagswasserentsorgung begründet. Denn durch eine mangelnden Versickerungsmöglichkeit sei von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen, heißt es in einem Urteil ...
Fehlende Versickerungsmöglichkeit begründet Anschluss- und Benutzungszwang
Urteil: Von Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen
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