Die Ergebnisse einer methodisch fehlerhaften Kalkulation von Wasserverbandsgebühren lassen sich nicht über einen Kostenunterdeckungsausgleich korrigieren. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Greifswald in einem Urteil getroffen (A.: 3 A 1372/12 vom 23.01.2014), mit dem es einen Bescheid über Wasser- und ...
Fehlerhafte Gebühren-Kalkulation nicht durch Kostenunterdeckungsausgleich zu korrigieren
Fehler führt zu Nichtigkeit / Antwort im Landtag zum Unterhalt von Deichen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -