Fehlerhafte Gebühren-Kalkulation nicht durch Kostenunterdeckungsausgleich zu korrigieren

Fehler führt zu Nichtigkeit / Antwort im Landtag zum Unterhalt von Deichen

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Die Ergebnisse einer methodisch fehlerhaften Kalkulation von Wasserverbandsgebühren lassen sich nicht über einen Kostenunterdeckungsausgleich korrigieren. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Greifswald in einem Urteil getroffen (A.: 3 A 1372/12 vom 23.01.2014), mit dem es einen Bescheid über Wasser- und ...

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