Die Festsetzung eines Herstellungsbeitrags für Grundstücke ist nach Eintritt der Ausschlussfrist nicht mehr zulässig. Die Vorteilslage setzt das Erschlossensein des Grundstücks durch eine betriebsfertige Einrichtung sowie die Bebauung oder zumindest die Bebaubarkeit voraus. Ein Grundstück ist auch bebaubar, wenn ...
Festsetzung eines Herstellungsbeitrags nach Eintritt der Ausschlussfrist unzulässig
Verwaltungsgericht
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