Wird die Feststellung eines alten Wasserrechts beantragt, muss dies durch Urkunden und zumindest Einzeltatsachen belegt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen hervor (Az.: 2 K 294/14 Me vom 14.07.2015). Können keine Urkunden vorgelegt werden, die das geltend gemachte Altrecht unmittelbar ...
Feststellung eines alten Wasserrechts muss durch Urkunden belegt werden
Zweifel an Funktionstauglichkeit von Wasserkraftwerk in Eisenach
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