Formelle Einwände gegen einen Bescheid reichen als Widerspruchsgrund nicht aus

Eilverfahren: Ehepaar muss Bescheid in Höhe von 88.000 Euro bezahlen

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Die Nichtnennung eines Ehepartners bei der Zusendung eines Bescheids ist kein gravierender formeller Fehler. Die Heranziehung von nur einem Ehepartner zu einem Trinkwasserbeitrag ist rechtens, wenn dieser Miteigentümer eines Grundstücks ist. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam ...

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