Forstwirt darf auf seinen Grundstücken nicht eigenmächtig Klärschlamm ausbringen

Es geht um Flächen des ehemaligen Braunkohletagebaus Erika/Laubusch

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Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (SächsOVG) hat am 26. Oktober 2020 in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Beschwerde eines Forstwirts zurückgewiesen, dem das Oberbergamt in Freiberg am 8. Juni 2020 sofort vollziehbar untersagt hatte, auf seinen Grundstücken im ehemaligen Braunkohletagebau ...

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