Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (SächsOVG) hat am 26. Oktober 2020 in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Beschwerde eines Forstwirts zurückgewiesen, dem das Oberbergamt in Freiberg am 8. Juni 2020 sofort vollziehbar untersagt hatte, auf seinen Grundstücken im ehemaligen Braunkohletagebau ...
Forstwirt darf auf seinen Grundstücken nicht eigenmächtig Klärschlamm ausbringen
Es geht um Flächen des ehemaligen Braunkohletagebaus Erika/Laubusch
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