Eine Fortschreibung der Beitragskalkulation für eine zentrale Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung ist zulässig. Sie gestattet eine Einbeziehung der voraussichtlichen Kosten und Maßstabseinheiten für die im Geltungsbereich künftiger Bebauungspläne und Flächennutzungspläne liegenden Gebiete und auf dieser Grundlage die Ermittlung eines neuen höchstzulässigen Beitragssatzes, heißt es in einem Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, gegen das die Revision nicht zugelassen ist. Geklagt hatte eine bundesweit tätige Erschließungsträgerin. ...
Fortschreibung der Beitragskalkulation für zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist zulässig
OVG zur Festsetzung von Kanalbaubeiträgen bei Fortschreibung der Kalkulation
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