Für Abwasser-Durchleitung muss besonderes wasserwirtschaftliches Interesse bestehen

Duldungsanordnung setzt öffentliches Interesse voraus

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An der Durchleitung durch ein Nachbargrundstück muss ein besonderes wasserwirtschaftliches Interesse bestehen. Das ist nach einem unanfechtbaren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Voraussetzung für den Erlass einer Duldungsverfügung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (Az.: 8 ZB 14.2356 vom ...

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