Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Eigentümerin eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen, ist sie beitragspflichtig. Eine persönliche Beitragspflicht der Gesellschafter kommt dagegen nicht in Betracht, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Az.: 4 ZKO ...
Für Abwasserbeiträge ist GbR und nicht einzelner Gesellschafter zuständig
OVG Thüringen: Aus Eigentümerstellung folgt persönliche Beitragspflicht
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