Für Beitragspflicht ist es unerheblich, ob Anschluss betriebsfertig hergestellt worden ist

Für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht ist es unerheblich, ob ein Grundstücksanschluss betriebsfertig hergestellt worden ist. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss getroffen. Aus dem Anschlussrecht folge aber regelmäßig ein Recht auf Herstellung des Grundstücksanschlusses.

Den Artikel über den Beschluss des OVG lesen Sie hier: ...

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