Für Entwässerung von öffentlichen Straßen darf keine Abwassergebühr erhoben werden

VG Stuttgart hebt Festsetzungsbescheide der Stadt Esslingen auf

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Für die Entwässerung von öffentlichen Straßenflächen darf keine Abwassergebühr erhoben werden. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil getroffen, mit dem es einen Festsetzungsbescheid der Stadt Esslingen am Neckar auf die Klage des Landes Baden-Württemberg hin aufgehoben hat ...

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