Im Interesse des Hochwasserschutzes sind auch größere Regenmengen, die nicht jährlich, sondern in größeren Wiederkehrintervallen auftreten, in den Planungen zu berücksichtigen. Unter anderem mit dieser Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Klage eines Grundstückseigentümers, der die von der ...
Für Hochwasserschutz sind größere Regenmengen zu berücksichtigen
Bundesverwaltungsgericht: Eigentümer muss Verrohrung erneuern
Ähnliche Artikel
© 2015 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.