Für Hochwasserschutz sind größere Regenmengen zu berücksichtigen

Bundesverwaltungsgericht: Eigentümer muss Verrohrung erneuern

|
|

Im Interesse des Hochwasserschutzes sind auch größere Regenmengen, die nicht jährlich, sondern in größeren Wiederkehrintervallen auftreten, in den Planungen zu berücksichtigen. Unter anderem mit dieser Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Klage eines Grundstückseigentümers, der die von der ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -