Wird neben der Niederschlagswassergebühr eine Gebühr für Einleitungen von Grund- und Drainagewasser in die Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung erhoben, ist eine getrennte Kalkulation der Gebührensätze erforderlich. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil getroffen ...
Gebühr für Grund- und Drainagewasser erfordert getrennte Kalkulation der Sätze
VG Lüneburg verweist auf Gebot der Periodengerechtigkeit der Kosten
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