Ein Grundstückseigentümer kann nicht zu einer Gebühr für die Oberflächenentwässerung herangezogen werden, wenn er die entsprechende Abwasseranlage nicht tatsächlich in Anspruch nimmt. Diese Aussage hat das Verwaltungsgericht Minden in einem Urteil getroffen, mit dem es auf die Klage eines ...
Gebühr setzt tatsächliche Nutzung einer Abwasseranlage voraus
Verwaltungsgericht Minden erklärt Bescheide für rechtswidrig
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