Der gemessene Verbrauch von Frischwasser ist als Wahrscheinlichkeitsmaßstab grundsätzlich dazu geeignet, auf den Umfang der zu erbringenden Entsorgungsleistung bei der Schlammbeseitigung rückzuschließen zu können. So entschied das Verwaltungsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 4 A 3080/16 SN vom 06.12.2018). Dies ...
Gebühren: Rückschluss von Verbrauch an Frischwasser auf Abwassermenge zulässig
VG Schwerin beschäftigt sich mit Streit um Gebührenbescheid
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