Für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung dürfen keine einheitlichen Grundgebühren festgelegt werden, denn keine Gruppe von Abgabenschuldnern darf stärker als andere belastet werden. So urteilte aktuell das Verwaltungsgericht Cottbus im Fall einer Klage gegen einen Bescheid eines Abwasserentsorgers ...
Gebühren: Zwischen zentraler und dezentraler Entsorgung muss unterschieden werden
Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus über Gebührenbescheid
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