Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (SächsOVG) Bautzen hat mit seinem Urteil vom 16. September 2020 (Aktenzeichen 5 C 9/16) Teile der Satzung des Abwasserzweckverbandes „Untere Zschopau" für unwirksam erklärt. Dabei ging es um einen Normenkontrollantrag, der sich auf Regelungen zur Gebührenerhebung für die ...
Gebührenerhebungsregeln für Überwachung der Selbstüberwachung laut Urteil unwirksam
Öffentliche Abwasserbeseitigung: Es geht laut SächsOVG um Teile der Satzung des AZV „Untere Zschopau“
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