Ein Gebührenrahmen für einen Abwasser-Anschluss widerspricht weder dem Gleichheitssatz noch dem Bestimmungsgebot des Grundgesetzes. Ohne einen Gebührenrahmen wäre die Festsetzung leistungsgerechter Gebühren oft gar nicht möglich, heißt es in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 2 LB ...
Gebührenrahmen für Abwasser-Anschluss widerspricht nicht dem Gleichheitssatz
OVG Schleswig-Holstein: Gebührensatzung von Itzehoe rechtens
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