Gebührensätze dürfen nicht mit gesplitteter Abwassergebühr rückwirkend erhöht werden

VG Karlsruhe: Keine Pflicht zur vollständigen Kostendeckung

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Eine Abwasser-Abgabensatzung darf rückwirkend erlassen werden, wenn damit eine ungültige Satzung korrigiert wird. Diese rückwirkende Änderung darf aber keine weiteren Regelungen umfassen, die nicht mit dieser Korrektur zusammenhängen, etwa eine rückwirkende Erhöhung der Gebührensätze. Das geht aus einem ...

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