Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung für ein Wasserschutzgebiet nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht nicht, wenn der in Anspruch Genommene nicht mehr Träger der Wasserversorgung ist. Ob der Betreffende in der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets als begünstigt benannt ist, ist dabei nicht von ...
Gegen ehemaligen Wasserversorger besteht kein Anspruch auf Ausgleich für Schutzgebiet
VG Aachen: Nur tatsächlich Begünstigter ist ausgleichspflichtig
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -