Gegen ehemaligen Wasserversorger besteht kein Anspruch auf Ausgleich für Schutzgebiet

VG Aachen: Nur tatsächlich Begünstigter ist ausgleichspflichtig

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Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung für ein Wasserschutzgebiet nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht nicht, wenn der in Anspruch Genommene nicht mehr Träger der Wasserversorgung ist. Ob der Betreffende in der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets als begünstigt benannt ist, ist dabei nicht von ...

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