Für die Geltendmachung einer Vernässung von Grundstücken im Eigentum des Antragstellers bei Realisierung eines Bebauungsplans genügt die bloße Befürchtung unkontrolliert abfließenden Niederschlagswassers ohne Anhaltspunkte aus der Topographie und entgegen dem festgesetzten Entwässerungskonzept nicht zur Begründung der Antragsbefugnis. So lautet der Leitsatz eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes....
Geltendmachung einer Vernässung: VGH weist Normenkontrollantrag zu Bebauungsplan zurück
Befürchtung unkontrolliert abfließenden Niederschlagswassers
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