Gemeinde bei Vergabe der Wasserversorgung an Diskriminierungsverbot gebunden

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Selm zurück

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Eine Gemeinde ist an das Verbot einer Diskriminierung oder unbilligen Behinderung der Bewerber gebunden, wenn sie eine privatrechtliche Konzession für die Wasserversorgung in einem wettbewerblichen Verfahren vergibt. Dies ist nicht zweifelhaft und bedarf daher keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, heißt es in ...

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