Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die Schadenersatz-Ansprüche hochwassergeschädigter Eigenheimbesitzer zurückgewiesen. Die Gemeinde sei für die Elbe, ein Gewässer erster Ordnung, grundsätzlich nicht hochwasserschutzpflichtig, heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az: 1 U 76/15 vom ...
Gemeinde für Elbe nicht hochwasserschutzpflichtig
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