Bei der Herstellung eines Grundstücksanschlusses kann die Gemeinde die dafür erforderlichen technischen Parameter vorgeben. Dies sei in der Natur der Sache begründet und könne in der Verfügung zum Anschluss selbst oder aber auch erst im Rahmen der Anschlussarbeiten erfolgen, heißt es in einem Beschluss des ...
Gemeinde kann bei Grundstücksanschluss die technischen Parameter vorgeben
OVG NRW: Anschluss- und Benutzungszwang auch für Regenwasser
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -