Gemeinde kann bei Grundstücksanschluss die technischen Parameter vorgeben

OVG NRW: Anschluss- und Benutzungszwang auch für Regenwasser

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Bei der Herstellung eines Grundstücksanschlusses kann die Gemeinde die dafür erforderlichen technischen Parameter vorgeben. Dies sei in der Natur der Sache begründet und könne in der Verfügung zum Anschluss selbst oder aber auch erst im Rahmen der Anschlussarbeiten erfolgen, heißt es in einem Beschluss des ...

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