Ist eine Gemeinde Mitglied mehrerer Unterhaltungsverbände, muss die Umlage der Verbandsbeiträge verbandsspezifisch erfolgen. Eine aggregierte bzw. zusammenfassende Umlage der Verbandsbeiträge ist unzulässig. Diesen Satz hat das Verwaltungsgericht (VG) Greifswald seinem Urteil vom 5. Februar 2021 (Aktenzeichen: 3 A ...
Gemeinde Mitglied mehrerer Verbände: Umlage der Beiträge muss verbandsspezifisch erfolgen
Aggregierte Umlage laut einem neuen Urteil des VG Greifswald unzulässig
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