Gemeinde Mitglied mehrerer Verbände: Umlage der Beiträge muss verbandsspezifisch erfolgen

Aggregierte Umlage laut einem neuen Urteil des VG Greifswald unzulässig

|
|

Ist eine Gemeinde Mitglied mehrerer Unterhaltungsverbände, muss die Umlage der Verbandsbeiträge verbandsspezifisch erfolgen. Eine aggregierte bzw. zusammenfassende Umlage der Verbandsbeiträge ist unzulässig. Diesen Satz hat das Verwaltungsgericht (VG) Greifswald seinem Urteil vom 5. Februar 2021 (Aktenzeichen: 3 A ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -