Gemeinde muss nicht zwingend jedes Grundstück erschließen

VG Augsburg beschäftigte sich mit Anschlussproblematik

|
|

Eine Gemeinde kann nicht dazu verpflichtet werden, ein Grundstück über öffentliche Flächen an die Wasserver- und Entwässerungsanlage anzuschließen, wenn das Grundstück bereits über eine private Leitung an die Anlage angeschlossen ist. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg hervor (Az.: 4 K ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -