Eine Gemeinde ist nicht zum Abschluss einer Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserversorgung verpflichtet. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 4 B 14.415 vom 3.3.2015) hervor, gegen das die Revision nicht zugelassen worden ist. Fehlt die rechtliche und tatsächliche ...
Gemeinde nicht zu Sondervereinbarung über Anschluss an Wasserversorgung verpflichtet
BayVGH: Nicht erschlossenes Grundstück muss nicht angeschlossen werden
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