Gemeinde verfügt bei Abwasserbeseitigung über weiten politischen Ermessensspielraum

VGH Bayern: Beschluss zu Herstellungsbeitrag zu Entwässerungseinrichtung

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Eine Gemeinde verfügt bei der Entscheidung, auf welche Weise sie ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung nachkommt, über einen weiten politischen Ermessensspielraum. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass die Abwasserentsorgung ohne Rücksicht auf die Kostenlast der Anschlussnehmer gestaltet wird, heißt es in ...

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