Gemeinsame Grundgebühr für Schmutz- und Regenwasser mit Flächenmaßstab unzulässig

VGH: Fläche bietet keinen Anhaltspunkt für Inanspruchnahmemöglichkeit

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Eine einheitliche Abwasser-Grundgebühr für Niederschlagswasser und Schmutzwasser, die sich nach der Fläche des angeschlossenen Grundstücks bemisst, ist nicht zulässig. Die Fläche des jeweils angeschlossenen Grundstücks biete keinen, auch keinen groben, Anhaltspunkt für die Inanspruchnahmemöglichkeit ...

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