Genauer Inhalt der Satzung für hypothetische Festsetzungsverjährung unerheblich

Nur zulässige weitere Beitragserhebung durchbricht Festsetzungsverjährung

|
|

Der genaue Inhalt einer wirksamen rückwirkenden Satzung ist für die Figur der „hypothetischen" Festsetzungsverjährung unerheblich. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem unanfechtbaren Beschluss getroffen (Aktenzeichen: OVG 9 N 152.17 vom 16.10.2018). In dem behandelten ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -