Gerätehersteller haftet für durch fehlerhaften Zähler verursachten Wasserschaden

„Konstruktionsfehler zumindest mitursächlich für Eintritt des Schadens“

|
|

Für einen Wasserschaden, der durch einen Konstruktionsfehler des Wasserzählers verursacht wurde, haftet der Hersteller einer Wasserzähler-Anschlussgarnitur. Das hat das Landgericht Siegen mit einem Grundurteil entschieden (Az.: 2 O 325/11 vom 05.09.2014). Ein Grundurteil entscheidet bei einer Zahlungsklage ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -