Ein behördliches Schreiben, das vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit, hat die gleiche Verwaltungsaktsqualität wie ein Bescheid. Eine Klägerin kann sich deswegen auf diese Befreiung berufen. So entschied das Verwaltungsgericht Augsburg (Aktenzeichen: Au 7 K 17.1943 vom 9.9.2019). Geklagt hatte in diesem Fall ...
Gericht: Behördliches Schreiben kann vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien
Klage einer Brauerei vor Verwaltungsgericht Augsburg erfolgreich
Ähnliche Artikel
© 2019 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.