Gericht: Behördliches Schreiben kann vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien

Klage einer Brauerei vor Verwaltungsgericht Augsburg erfolgreich

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Ein behördliches Schreiben, das vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit, hat die gleiche Verwaltungsaktsqualität wie ein Bescheid. Eine Klägerin kann sich deswegen auf diese Befreiung berufen. So entschied das Verwaltungsgericht Augsburg (Aktenzeichen: Au 7 K 17.1943 vom 9.9.2019). Geklagt hatte in diesem Fall ...

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