Die gegenwärtige Wasserentnahme in den Berliner Moor-Naturschutzgebieten durch die Berliner Wasserbetriebe erfolgt rechtmäßig. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Verwaltungsgerichtes (VG) Berlin zu einer bereits am 15. Januar erfolgten Entscheidung (Aktenzeichen: VG 10 K 364/21) hervor. Die Berliner Wasserbetriebe fördern mit ihren Wasserwerken in den Naturschutzgebieten „Spandauer Forst“, „Müggelspree-Müggelsee“ und „Grunewald“, die insbesondere aufgrund der dort vorhandenen Moore als Natura 2000-Gebiete geschützt sind, Trinkwasser. Die Förderung beruht bisher auf alten Rechten. Im Jahr 1996 beantragten die Wasserbetriebe wasserrechtliche Bewilligungen für die Förderung, über die noch nicht entschieden worden ist, berichtet das VG.
Die Kläger sind ein Zusammenschluss Berliner Naturschutzverbände. Sie sind der Auffassung, dass die mit der Wasserentnahme verbundenen Grundwasserabsenkungen den Erhaltungszustand der geschützten Moore verschlechtern und gegen das Naturschutzrecht verstoßen, führt das VG aus. Es müssten aus ihrer Sicht geeignete naturschutzrechtliche Maßnahmen angeordnet werden, um eine Verschlechterung zu verhindern. Im Oktober 2024 schloss das beklagte Land Berlin mit den Wasserbetrieben eine Vereinbarung zum Schutz der Natura 2000-Gebiete. In dieser wurden Förderhöchstmengen, die künstliche Bewässerung und Pflegemaßnahmen zum Schutz der Moore festgelegt.
Nach Ansicht der Kläger gehen diese Maßnahmen nicht weit genug. Erforderlich seien vielmehr eine Reduzierung des Wasserverbrauchs und die Festlegung von Mindestgrundwasserständen, die nicht unterschritten werden dürften. Hier geht es weiter..........



