Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) sieht keine Gefahr für Grundwasser durch Fundamentpfähle von Tesla

Eilantrag des Wasserverbandes Strausberg-Erkner abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat einen Eilantrag des Wasserverbandes Strausberg-Erkner gegen die Verwendung von Rammpfählen zur Fundamentgründung auf dem Gelände der „Giga Factory“ des Autoherstellers Tesla in Grünheide abgelehnt. Eine Beeinträchtigung des guten quantitativen und chemischen Zustands des Grundwassers sei durch die Maßnahme nicht gegeben, heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Wie das Gericht zum Sachverhalt ausführt, beabsichtigt die Tesla Manufacturing Brandenburg SE, auf dem Gelände der „Giga Factory“ in Grünheide u.a. eine weitere Halle zu errichten. Zur Errichtung der Halle ist geplant, Fundamentpfähle in das Erdreich einzubringen; es wurde die Genehmigung für das Setzen von 1.163 Bohrpfählen beantragt. Die Bohrpfähle - anstatt Rammpfähle - sollten verwendet werden, um Erschütterungen der bereits errichteten Fabrikhallen zu verhindern. Die hierfür erforderliche wasserrechtliche Genehmigung wurde durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree mit Bescheid vom 2. März 2022 erteilt.

Wasserbehörde: Keine Änderung
der Gewässerbenutzung

Am 24. März 2022 zeigte Tesla der Unteren Wasserbehörde an, dass 210 der Bohrpfähle durch Rammpfähle ersetzt werden sollen. Die Untere Wasserbehörde teilte schriftlich mit, dass keine Änderung der wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich sei, da sich Umfang, örtliche Lage und Zweck der festgeschriebenen Gewässerbenutzung nicht ändern würde. Das (Erd-)Verdrängungsvolumen werde durch die Änderung der Pfahlart nicht verändert.

Wasserverband: Fließeigenschaften
des Grundwassers beeinträchtigt

Dagegen wandte sich der für die örtliche Versorgung mit Trinkwasser zuständig Wasserverband Strausberg-Erkner und beantragte beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einstweiligen Rechtsschutz.  Der Wasserverband beantragte konkret, den Landkreis Oder-Spree zu verpflichten, den Einsatz „nichtrunder Pfähle“ zu untersagen, da diese die Fließeigenschaften des Grundwassers beeinträchtigen würden.

Keine Auswirkungen auf
mengenmäßigen Zustand

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den Eilantrag abgelehnt. Zur Begründung des Beschlusses führt das Gericht aus, dass entsprechend den vorliegenden hydrogeologischen Studien keine Auswirkungen identifiziert wurden, die den guten quantitativen und chemischen Zustand des Grundwassers beeinträchtigen können. Die Pfahlgründungen hätten insbesondere keine Auswirkungen auf den mengenmäßigen Zustand des Grundwassers....

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