Geht von einer Anlage eine Gefährdung für Gewässer aus, ist die Nutzungsuntersagung ein effektiveres Mittel als ein Zwangsgeld. Denn eine sofort vollziehbaren Nutzungsuntersagung stellt im Gegensatz zur Vollstreckung eines Zwangsgeldes den Gewässerschutz unmittelbar sicher, heißt es in einem Beschluss des ...
Nutzungsuntersagung stellt im Gegensatz zu Zwangsgeld den Gewässerschutz sicher
VG Ansbach: Effektiveres Mittel als Vollstreckung eines Zwangsgelds
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