Befreiung von Abwasserabgabe setzt Erlaubnis für die Einleitung voraus

Ohne Bescheid keine Abgabefreiheit für Niederschlagswasser möglich

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Die Befreiung der Einleitung von Niederschlagswasser von der Abwasserabgabe setzt voraus, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung bereits im Veranlagungszeitraum vorlag. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Beschluss getroffen (Az.: AN 1 S 15.00877 vom 14.10.2015). Der ...

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