Wenn ein Beitragsschuldner durch Insolvenz wegfällt, liegt keine unzulässige Doppelerhebung vor, wenn jemand anderes für die Anschlussbeiträge zahlen soll. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald hervor (Aktenzeichen: 3 A 1186/15 HGW vom 31.05.2018). Im verhandelten Fall wollte ein ...
Gerichtsentscheidung: Wer muss nach Insolvenz für Beitragsschulden aufkommen?
Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald zu Anschlussbeiträgen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels