Geringere Gebührensätze als Begünstigung bedingen keine neuen Kalkulation

VGH Baden-Württemberg zur nachträglichen Reduzierung der Gebührensätze

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Beschließt eine Gemeinde, die Gebührensätze für die Abwasserentsorgung nachträglich zu reduzieren, weil sie ihren Bürgern eine Begünstigung zukommen lassen möchte, bedarf es keiner neuen Gebührenkalkulation. Dies gilt für den Fall, dass die Bürger für die Begünstigung keinen rechtlichen Anspruch haben, ...

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