Ein Verwaltungsakt über Zuwendungen für ein Abwasserprojekt kann Bedingungen festlegen, unter denen die Zuwendung wegfallen oder reduziert werden kann. Voraussetzung dafür ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der „ungewisse Eintritt eines zukünftigen Ereignisses". Darauf hat das ...
Gesamtkostenermittlung keine Grundlage für Zuwendungskürzung bei Abwasserprojekt
Beschluss des BVerwG zu den Bedingungen für Wegfall und Reduzierung
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