Die getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser ist eine besonders gerechte Möglichkeit des Vorteilsausgleichs. Diese Feststellung hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen 4 A 282/19 vom 8.12.2021). Im Rahmen des Äquivalenzprinzips – dem Grundsatz der ...
Gesplittete Abwassergebühr besonders gerechte Möglichkeit des Vorteilsausgleichs
Urteil: Gebühr auch zulässig, wenn Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht ist
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