Gesplittete Abwassergebühr kann rückwirkend eingeführt werden

VG Münster bestätigt bisherige Rechtsprechung

|
|

Die zeitliche Rückwirkung von Regelungen zu getrennten Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Darauf hat das Verwaltungsgericht Münster, das damit der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen folgt (EUWID 20/2010, 31/2009), in einem Urteil hingewiesen (Az.: 7 K ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -