Die zeitliche Rückwirkung von Regelungen zu getrennten Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Darauf hat das Verwaltungsgericht Münster, das damit der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen folgt (EUWID 20/2010, 31/2009), in einem Urteil hingewiesen (Az.: 7 K ...
Gesplittete Abwassergebühr kann rückwirkend eingeführt werden
VG Münster bestätigt bisherige Rechtsprechung
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