Ein Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Nießbraucherin eines Grundstückes gegen eine Baugenehmigung wendete und dies mit der Verletzung nachbarschützender Vorschriften begründete. Sie führte darin auch unzumutbare Umwelteinwirkungen, den Schutz des Waldes und den Wasserhaushalt an, geht aus dem Beschluss des Gerichts hervor.
Die Antragstellerin richtete sich gegen die Genehmigung zur Errichtung eines Nebengebäudes, die die antragsgegnerische Behörde dem Beigeladenen erteilt hat. Die Nießbraucherin nutzt das Grundstück, das an das Grundstück des Beigeladenen angrenzt, forstwirtschaftlich.
Lesen Sie hier, was das Verwaltungsgericht zu seiner Entscheidung schreibt......